Das Digital Change Agent Programm ist ein Multiplikator:innenprogramm zur Ausbildung von Berater:innen und Begleiter:innen für Change-Prozesse an den sächsischen Hochschulen, welche durch die zunehmende Digitalisierung der Hochschullehre bedingt sind. Digital Change Agents bilden zukünftig ein Netzwerk qualifizierter und engagierter Hochschulakteur:innen, welche die digitale Hochschulbildung in Sachsen vorantreiben, indem sie Digitalisierungsprozesse v. a. auf Ebene der Studienorganisation verankern.
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__Welche Voraussetzungen muss ich für eine Teilnahme am Digital Change Agent Programm erfüllen? |
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Eine Anmeldung zum Digital Change Agent Programm ist ausschließlich nach hochschulinterner Nominierung von Personen durch die jeweilige Hochschulleitung möglich.
Mit der Ernennung durch die Hochschulleitungen erhalten die Teilnehmenden das Mandat, Vorhaben im Bereich digitaler Hochschulbildung nachhaltig in die Strukturen der sächsischen Hochschulen einzubinden bzw. diese Strukturen beratend und begleitend auszugestalten sowie darüber sowohl hochschulintern als auch hochschulübergreifend zu kommunizieren.
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__Wer kann für die Teilnahme am Digital Change Agent Programm nominiert werden? |
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Potentielle Digital Change Agents (DCA) gehören den staatlichen sächsischen Universitäten, den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie den Kunst- und Musikhochschulen an, müssen aktiv an Schnittstellen der Lehrorganisation sowie bei der Veränderung von Studium und Lehre beteiligt sein und sich mind. einer der folgenden Zielgruppen zuordnen lassen. Die Auflistung stellt zugleich eine Priorisierung dar:
Eine Nominierung von Mitarbeitenden aus den Bereichen Verwaltung/Third Space ist demnach möglich, muss jedoch mit Blick auf deren Einbindung in Entwicklungsprozesse im Bereich der grundständigen Lehre auf studienorganisatorischer Ebene begründet werden.
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__Welche weiteren Kriterien können zu einer Nominierung führen? |
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Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die DCA nach Absolvieren des Programms eine Breitenwirkung innerhalb der sächsischen Hochschullandschaft entfalten, zeichnen sich potentielle Teilnehmende idealerweise zusätzlich dadurch aus, dass sie
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__Was bedeutet es, nominiert zu werden? |
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Digital Change Agents (DCA) erhalten das Mandat von ihren Hochschulleitungen, Vorhaben im Bereich digitaler Hochschulbildung nachhaltig in die Strukturen der sächsischen Hochschulen einzubinden bzw. diese Strukturen beratend und begleitend auszugestalten sowie darüber sowohl hochschulintern als auch hochschulübergreifend zu kommunizieren.
Es wird erwartet, dass die Hochschulen die DCA aktiv unterstützen (bspw. durch die Übernahme von Reisekosten, die Freistellung für Workshops/Netzwerktreffen und bei der Umsetzung von Vorhaben).
Die DCA verpflichten sich dazu, Digitalisierungsprozesse dauerhaft an den sächsischen Hochschulen/Fakultäten/Instituten zu implementieren sowie für hochschulinterne und -externe Beratung, Vernetzung und Transfer zur Verfügung zu stehen.
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__Muss vor der Teilnahme am Programm bereits ein hochschulbezogenes/-übergreifendes Entwicklungsvorhaben im Bereich digitaler Hochschulbildung definiert sein? |
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Nein, das ist keine zwingende Voraussetzung. Sofern es vonseiten der Hochschule bereits konkrete Ideen für Vorhaben gibt, können diese jedoch sehr gerne im Rahmen des Programms bearbeitet werden.
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__Wie genau läuft das Programm ab? |
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Das Digital Change Agent Programm startet halbjährlich im März/September (Pilot: Oktober 2020) und hat einen Umfang von 90 Arbeitseinheiten (AE; 1 AE = 45 Minuten), welche innerhalb eines Jahres absolviert werden. Das Programm gliedert sich in jeweils drei Phasen.
Phase 1 – Ausbildung und Vernetzung (ca. 3 Monate, 40 AE)
Phase 2 – Praxis und Transfer (ca. 6 Monate, 30 AE)
Phase 3 – Reflexion und Abschluss (ca. 3 Monate, 20 AE)
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__Welcher Aufwand ist mit einer Teilnahme am Digital Change Agent Programm verbunden? |
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Das Programm hat einen Umfang von 90 Arbeitseinheiten (AE; 1 AE = 45 Minuten), welche innerhalb eines Jahres absolviert werden. Das sind insgesamt ca. 9 Tage Arbeitsaufwand im Jahr.
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__Welche Aufgaben mit welchem Arbeitsaufwand stehen perspektivisch in Zusammenhang mit dem Wirken als Digital Change Agent? |
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Da dies stark abhängig von den anschließend an Sie herangetragenen Anfragen bzw. Beratungsanliegen ist, können wir derzeit leider noch keine Aussage hierzu treffen. Wir empfehlen jedoch, sich nicht mehr als einem Vorhaben zur selben Zeit zu widmen.
Im weitesten Sinne werden Digital Change Agents beratend und begleitend bei digitalen Veränderungsprozessen an sächsischen Hochschulen tätig sein.
Außerdem ist zu erwarten, dass Digital Change Agents für Vernetzungs- und Transferveranstaltungen im Bereich der digitalen Hochschulbildung angefragt werden.
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__Welche Vorteile ergeben sich für mich als Teilnehmde:n? |
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__Welche Vorteile ergeben sich für die Hochschulen? |
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__Was kostet die Teilnahme am Digital Change Agent Programm? |
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Die Teilnahme ist kostenfrei.
Es wird erwartet, dass die Hochschule die DCA aktiv unterstützt (bspw. durch die Übernahme von Reisekosten, die Freistellung für Workshops/Netzwerktreffen und bei der Umsetzung von Vorhaben) und dass die DCA dazu beitragen, Digitalisierungsprozesse dauerhaft an ihren Hochschulen/Fakultäten/Instituten zu implementieren sowie ihre Erfahrungen in die Breite zu tragen.
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__Ich wurde nominiert, allerdings läuft mein Arbeitsvertrag innerhalb der Laufzeit des Digital Change Agent Programms aus. Kann ich dennoch teilnehmen? |
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Leider nein. Die Teilnahme am Programm ist nur möglich, wenn Sie mindestens bis zum Abschluss des Programms an einer staatlichen sächsischen Hochschule beschäftigt sind.
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__Findet das Programm in Präsenz statt? |
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Mit Ausnahme von zwei eintägigen Präsenz-Workshops planen wir in der gegenwärtigen Situation alle Veranstaltungen digital.
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__Wie arbeiten Digital Change Agents und Hochschulen zusammen? |
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Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit von DCA und Hochschule ist individuell zu vereinbaren. Digital Change Agents entwerfen im Rahmen der Qualifizierungsangebote mögliche Projektvorhaben, welche sie der jeweiligen Hochschule (Rektorat, Fakultät, Institut, …) vorstellen. Gemeinsam einigen sich Hochschule und DCA auf ein gemeinsames Vorgehen.
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__Woher stammt die Idee für das Digital Change Agent Programm? |
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Das Digital Change Agent Program wurde ausgehend von Empfehlungen des Hochschulforums Digitalisierung konzipiert. Insbesondere zu nennen ist hier das Arbeitspapier Nr. 16 "Zur nachhaltigen Implementierung von Lerninnovationen mit digitalen Medien", zu finden hier.
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__Kann die Teilnahme am Digital Change Agent Programm im Rahmen des Sächsischen Hochschuldidaktik-Zertifikats anerkannt werden? |
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Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtungen der Angebote ist eine Anerkennung der Teilnahme am Digital Change Agent Programm im Rahmen des grundständigen Hochschuldidaktik-Zertifikats (240 AE) leider nicht möglich.
Es besteht allerdings die Option, die Teilnahme am Digital Change Agent Programm und das Hochschuldidaktik-Zertifikat zu „kombinieren“ und dadurch das Hochschuldidaktik-Zertifikat plus (330 AE) zu erwerben, das in seinem Umfang internationalen Standards entspricht.
Das Angebot wird durch die DHS-Projektkoordination im HDS realisiert und koordiniert. Das Digital Change Agent Programm ist Teil des Kooperationsprojektes „Digitalisierung der Hochschul-bildung in Sachsen“ (DHS), welches gemeinsam vom HDS und dem Arbeitskreis E-Learning der Landesrektorenkonferenz (AK E-Learning) koordiniert sowie vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst finanziert wird.
Das Digital Change Agent Programm startet halbjährlich im März / September (Pilot: Oktober 2020) und hat einen Umfang von 90 Arbeitseinheiten (AE; 1 AE = 45 Minuten), welche innerhalb eines Jahres absolviert werden. Das Programm gliedert sich in jeweils drei Phasen.
Phase 1 – Ausbildung und Vernetzung (ca. 3 Monate, 40 AE)
Phase 2 – Praxis und Transfer (ca. 6 Monate, 30 AE)
Phase 3 – Reflexion und Abschluss (ca. 3 Monate, 20 AE)